Die wichtigsten Definitionen des Cyber Resilience Act — verlinkt und suchbar.
- Produkt mit digitalen Elementen
- Software- oder Hardware-Produkt (und dessen Fernverarbeitungslösungen), dessen bestimmungsgemäße Verwendung eine Datenverbindung zu einem Gerät oder Netz umfasst (Art. 3(1) CRA).
- Aktiv ausgenutzte Schwachstelle
- Schwachstelle, für die belastbare Hinweise vorliegen, dass ein böswilliger Akteur sie in einem System ohne Erlaubnis des Systeminhabers ausgenutzt hat (Art. 3(42) CRA).
- Substantielle Modifikation
- Änderung, die die Konformität mit den CRA-Grundanforderungen erheblich beeinflusst oder die bestimmungsgemäße Verwendung ändert. Reine Vulnerability-Fixes sind ausgeschlossen (Art. 3(32) CRA).
- Wichtiges Produkt (Klasse I / II)
- Produkt aus Anhang III mit erhöhtem Cybersecurity-Risiko (z. B. VPN, IDS/IPS, Passwort-Manager, Hypervisoren) — verschärfte Konformitätsbewertung.
- Kritisches Produkt
- Produkt aus Anhang IV mit höchster Cybersecurity-Sensitivität (z. B. HSM, Smart Cards) — verpflichtende EU-Zertifizierung nach delegiertem Rechtsakt.
- Support-Period
- Zeitraum, in dem der Hersteller Sicherheits-Updates bereitstellt — mindestens die erwartete Nutzungsdauer und nicht weniger als 5 Jahre (Art. 13(8) CRA).
- Bevollmächtigter
- Natürliche oder juristische Person in der EU, die vom Nicht-EU-Hersteller schriftlich beauftragt ist, in dessen Namen bestimmte CRA-Pflichten wahrzunehmen (Art. 3(15) CRA).
- SBOM
- Maschinenlesbare Liste aller in einem Produkt enthaltenen Software-Komponenten mit Version, Lieferant und Lizenz. Grundlage für Vulnerability-Triage (Anhang I Part II CRA).