NexTech.Law · EU Tech Law

Cyber Resilience Act, NIS2 und Produkt-Cybersecurity — juristische Beratung für Hersteller.

NexTech.Law ist eine spezialisierte EU-Rechtsberatung für Hersteller vernetzter Produkte. Wir übersetzen die EU Cyber Resilience Act (Verordnung 2024/2847), die NIS2-Richtlinie, DORA, DSGVO und den AI Act in einen belastbaren Umsetzungsplan — von der Klassifizierung Ihres Produkts über die Konformitätsbewertung bis zur 24-Stunden-Meldepflicht ab dem 11. September 2026. Unser Fokus: pragmatische Produkt-Cybersecurity-Compliance, die Hersteller innerhalb ihrer Entwicklungszyklen tatsächlich umsetzen können.

Der Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet ab dem 11. Dezember 2027 alle Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen zur Einhaltung von Cybersecurity-Grundanforderungen nach Anhang I der Verordnung. Ab dem 11. September 2026 gilt bereits die Meldepflicht nach Artikel 14 CRA für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle — mit einer 24-Stunden-Frühwarnung, einer 72-Stunden-Detailmeldung und einem Abschlussbericht innerhalb von 14 Tagen. Hersteller, die diese Fristen verpassen, riskieren Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Wer vom Cyber Resilience Act betroffen ist

Der CRA gilt für nahezu jedes Produkt mit digitalen Elementen, das auf den EU-Markt gebracht wird: von IoT-Sensoren und Smart-Home-Geräten über Industrial-Control-Systems, medizintechnische Geräte und Fahrzeugkomponenten bis hin zu B2B-Software und mobilen Apps. Auch Drohnen (UAVs), Connected Toys, Smart Cameras, Baby-Monitore und intelligente Türschlösser fallen ausdrücklich unter die Verordnung — teils in verschärften Klassifizierungen mit Notified-Body-Pflicht.

Anders als die NIS2-Richtlinie kennt der Cyber Resilience Act keine Größenschwellen. Auch ein Ein-Personen-Startup, das ein IoT-Produkt in der EU verkauft, fällt in den Anwendungsbereich. Wer außerhalb der EU produziert, benötigt einen EU-Bevollmächtigten. Diese Nicht-EU-Unternehmen bedienen sich häufig deutscher, österreichischer oder niederländischer Vertreter.

Unsere Kernleistungen

  • CRA-Ersteinschätzung (€ 990) — Produkt-Assessment nach Verordnung (EU) 2024/2847, schriftlicher PDF-Bericht, 1-Stunden-Experten-Call, CRA-Readiness-Scorecard und persönliche Roadmap zur Konformität bis Dezember 2027.
  • Fractional Chief Compliance Officer (CCO) — laufende juristische Betreuung für Tech-Scaleups und KMU. Wir übernehmen Compliance-Governance ohne Vollzeit-Anstellung.
  • SBOM- und PSIRT-Programm-Aufbau — Vulnerability-Handling nach Art. 14 CRA inklusive koordinierter Offenlegung (Coordinated Vulnerability Disclosure) und Meldeprozess an ENISA, BSI (CERT-Bund), GovCERT.gv.at, ANSSI (CERT-FR), NCSC-NL und INCIBE-CERT.
  • Notified-Body-Vorbereitung — Konformitätsbewertung nach Modul A, B+C und H für Anhang III und Anhang IV Produkte. Wir bereiten die technische Dokumentation nach Anhang VII auf und begleiten die Prüfung durch benannte Stellen wie TÜV, DEKRA oder LNE.
  • Country-Specific Compliance — Meldeprozesse und Marktüberwachung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Niederlande und Spanien.

Kritische CRA-Fristen im Überblick

  • 11. September 2026 — Meldepflicht für Schwachstellen nach Art. 14 CRA wird anwendbar. Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle sind über die ENISA Single Reporting Platform zu melden. 24 h Frühwarnung, 72 h Detailmeldung, 14 Tage Abschlussbericht.
  • 11. Dezember 2027 — Vollständige Kernpflichten des Cyber Resilience Act treten in Kraft. Ab diesem Datum dürfen nur noch CRA-konforme Produkte mit CE-Kennzeichnung in der EU verkauft werden. Bestehende Produkte im Vertrieb sind ebenfalls betroffen.

Warum NexTech.Law

Mag. Michael Jesse, LL.M. (CEMS MIM) verbindet über 20 Jahre unternehmerische Erfahrung in 35+ Ländern mit tiefer juristischer Spezialisierung auf EU-Digitalregulierung. Unser Ansatz: keine akademische Rechtstheorie, sondern operativ umsetzbare Compliance-Roadmaps. Wir sprechen sowohl mit CTOs und Head-of-Products über technische Details (SBOM-Formate, Vulnerability-Handling, Update-Signatur-Infrastruktur) als auch mit Rechtsabteilungen und Vorstand über Governance, Sanktionsrisiken und Marktüberwachungspraxis in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Ergänzend zur CRA-Beratung decken wir NIS2-Compliance für wesentliche und wichtige Einrichtungen ab, DORA-Umsetzung im Finanzsektor, DSGVO-Governance und die Auswirkungen des EU AI Act auf ML-basierte Produkte. Unsere Country-Guides für Deutschland, Österreich, Frankreich, Niederlande und Spanien geben konkrete Meldebehörden-Kontakte, Notified-Body-Landschaften und Sprachanforderungen an die Hand.

Häufige Fragen zum Cyber Resilience Act

Wann gilt der CRA? Die Meldepflichten nach Artikel 14 CRA gelten ab dem 11. September 2026. Die vollständigen Kernpflichten inklusive Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und technischer Dokumentation gelten ab dem 11. Dezember 2027 für alle Produkte, die neu auf den EU-Markt gebracht werden.

Welche Produktklassen kennt der CRA? Vier: Default (Standard-Produkte, Selbstbewertung), Important Klasse I (18 Kategorien, Anhang III), Important Klasse II (4 Kategorien, Notified-Body-Pflicht) und Critical (3 Kategorien, EUCC-Zertifizierung nach Anhang IV verpflichtend).

Wie hoch sind die Bußgelder? Bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres — je nach Schwere des Verstoßes und Art der verletzten Pflicht. Für Verletzungen anderer CRA-Pflichten gelten Grenzen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % Umsatz.

Muss ich als Nicht-EU-Hersteller einen Bevollmächtigten benennen? Ja. Ohne einen EU-Bevollmächtigten ist der Marktzugang nicht möglich. Der Bevollmächtigte übernimmt die Meldepflichten und die Kommunikation mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden.

Ressourcen und Deep-Dives

  • CRA Topic Hub — alle CRA-Themen, Fristen und Definitionen
  • Insights — Fachartikel und Country Guides
  • Toolkit — CRA Maturity Model, SBOM Builder, DoC Generator
  • CRA-Compliance Deutschland: BSI, CERT-Bund
  • CRA-Compliance Österreich: GovCERT, BMI
  • CRA-Compliance Frankreich: ANSSI, CERT-FR
  • CRA-Compliance Niederlande: NCSC-NL, RDI
  • CRA-Compliance Spanien: INCIBE-CERT, CCN-CERT
  • CRA Single Reporting Platform: Fristen und Umsetzung
  • NIS2 vs. CRA: Überlappungen und Unterschiede
  • CRA-Produktklassifizierung: Default, Important, Critical
  • CRA-Konformitätsbewertung: Modul A, B+C, H
  • CRA-Sanktionen und Marktüberwachung
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Kontakt

Mag. Michael Jesse, LL.M., CEMS MIM · michael.jesse@nextech.law · +43 664 1315687 · EU · Remote-first · Direkt Termin buchen (15-Min-Call, Google Meet)